Bis Ende 2020 müssen in unseren Haushalten ca. 2 Millionen alte Öfen umgerüstet oder ausgetauscht werden. Laut 1. BimSchV 2. Stufe trifft das auf Öfen zu, die älter als 25 Jahre sind.
Welche Öfen sind Ende 2020 auszutauschen?
Besitzer von Öfen, Kamin-und Kachelöfen, Heizkamine für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackschnitzel, Kohle) die vor 1995 aufgestellt wurden, sind von dieser Regelung betroffen. Ebenso ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz, die eine Mindestleistung von 4 KW haben, deren Baujahr zwischen 1984 und 1994 liegen und deren Emissionswerte für Feinstoff 0,15 g/m² und 0,4 g/m² bei den Abgasen für Kohlenmonoxid überschreiten. „Alten Holzofen modernisieren oder austauschen?“ weiterlesen