2. BImSchV Stufe – Der Festbrennstoffkessel im Focus

Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen wurden. Anlass ist der Schutz vor schädlichen Einflüssen aus der Umwelt, vor allem Luftverschmutzung und Lärm. Im Focus der 1. BImSchV stehen die Errichtung von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Ausgeschlossen sind davon sind Anlagen, die keine Genehmigung nach § 4 BImSchG benötigen. Was ist das Besondere an der 1. BImSchV?

Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Die 1. BImSchV betrifft allgemein alle kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die der Wärmeerzeugung entweder in privaten Haushalten oder in Kleinbetrieben dienen. Damit sind sowohl zentrale Heizkessel, welche Gebäude oder Wohnungen mit Heizwärme und Warmwasser versorgen, als auch Einzelraumfeuerungsanlagen gemeint. Zu jenen zählen unter anderem:

Wegen der erhöhten Staub- und Kohlenmonoxid Emissionen bedurfte es Regelungen zum Einsatz bestimmter Brennstoffe und zum Einhalten spezifischer Grenzwerte. Daneben ist in jener Verordnung festgelegt, inwieweit die Vorschriften eingehalten werden. Insofern es Grenzwertüberschreitungen gibt, besteht Handlungsbedarf. Das Nachrüsten oder eine Außerbetriebnahme sind infolgedessen zwingend erforderlich. Die Ursprungsfassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 1974. Während die erste Novellierung 1997 erfolgte, trat die aktuelle 2010 in Kraft.

Warum wurde die BImSchV erneuert?

Intention der Novellierung ist, dem technischen Stand der Dinge bei Feuerungsanlagen und insbesondere bei Festbrennstoffkesseln gerecht zu werden. Denn Festbrennstoffkessel, die mit Holz befeuert werden, tragen maßgeblich zu dieser Emission bei. Hinzukommt, dass der Einsatz von Biomasse ausgebaut werden soll. Demnach wird Holz zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Technik von derartigen Heizungsanlagen effizient arbeitet. Insofern eine möglichst hohe Umweltverträglichkeit erreicht werden soll. Um diesem Aspekt Folge leisten zu können, musste die eine Neuerung der Verordnung her. Denn die BImSchV bezog sich auf den Stand der Technik von 1988.

Was besagt die BImSchV 2. Stufe?

Im Mittelpunkt stehen Festbrennstoffkessel. Damit kann flexibel und unabhängig von den Preisschwankungen einzelner Energieträger geheizt werden. Nach der BImSchV sind damit ganz bestimmte Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Dies gilt in erster Linie für Kessel, die mit Scheitholz, Holzpellets und Holzhackschnitzel betrieben werden. Wichtig: die Umsetzung der Verordnung erfolgt in zwei Stufen. Besonders anspruchsvoll sind die Grenzwerte für Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe. Diese traten am 1. Januar 2015 in Kraft. Doch um Besitzer von älteren Öfen nicht zu überfordern, gibt es zum Teil lange Übergangsfristen. Wann diese genau auslaufen, erfahren Verbraucher vom zuständigen Schornsteinfeger, der dies anhand des Typenschilds feststellt. Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, ist nachzurüsten oder ein Anlagenaustausch vorzunehmen.

 

Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe

Für Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe war bereits der 1. Januar 2015 der Stichtag. Für reine Scheitholzkessel jedoch, galten die Vorschriften erst ab 01.01.2017. Ob Heizkessel oder Festbrennstoffkessel speziell sind im Vergleich zu Einzelraumfeuerungsanlagen im Dauerbetrieb und versorgen eine ganze Wohnung bzw. ein komplettes Gebäude mit Heizwärme und Warmwasser. Ein zentraler Punkt im Zuge der Novellierung ist, dass die Grenzwerte auch für Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung von vier Kilowatt und mehr gelten. Für Festbrennstoffkessel nach BImSchV 2. Stufe, die dauerhaft in Betrieb bleiben sollen, darf der Wert für Staub nicht über 0,02 g/m3 und für Kohlenstoffmonoxid nicht über 0,4 g/m3 liegen.

Auch hier gelten Übergangsfristen. Für Festbrennstoffkessel nach der BImSchV Stufe 2 gilt, dass sie nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen, wenn die Errichtung der Anlage zwischen 1995 und 2004 erfolgt ist. Sofern die Anlagen zwischen 1. Januar 2005 und 22. März 2010 aufgestellt wurden, ist noch etwas Zeit. Denn diese Frist läuft erst mit Beginn des Jahres 2025 ab.

 

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Alte Öfen durch emissionsarme Kaminöfen ersetzen

War der Kaminofen unserer Eltern und Großeltern ausschließlich dafür da, es warm und behaglich zu haben, verändert es sich heute immer mehr in Richtung Emission, Umwelt und Kosten. Dabei geht es nicht nur um unsere Wahrnehmung und unsere Wertschätzung des Klimawandels, nein, auch der Gesetzgeber fordert gewisse Grenzwerte und kontrolliert dessen Einhaltung.

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1. BImSchV 2. Stufe – Der Gesetzgeber bietet einen Ausweg an

Nach der neuen 1. BimSchV 2. Stufe sind alle Öfen und Feuerstätten, die dieser Verordnung nicht entsprechen, außer Betrieb zu nehmen – die Fristen und Übergangsregelungen sind nun endgültig „verbraucht“ – doch unter bestimmten Umständen gibt es Alternative oder Auswege.

Ein Ausweg, den der Gesetzgeber anbietet:

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Das muss der Betreiber von Öfen und Kamine wissen – 1.BImSchV_31.12.2020

Ab 31. Dezember 2020 müssen Kamine und Öfen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, den Vorgaben der 1. BImSchV entsprechen.

Was ändert sich nach dem 31. Dezember 2020?

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Alten Holzofen modernisieren oder austauschen?

Bis Ende 2020 müssen in unseren Haushalten ca. 2 Millionen alte Öfen umgerüstet oder ausgetauscht werden. Laut 1. BimSchV 2. Stufe trifft das auf Öfen zu, die älter als 25 Jahre sind.

Welche Öfen sind Ende 2020 auszutauschen?

Besitzer von Öfen, Kamin-und Kachelöfen, Heizkamine für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackschnitzel, Kohle) die vor 1995 aufgestellt wurden, sind von dieser Regelung betroffen. Ebenso ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz, die eine Mindestleistung von 4 KW haben, deren Baujahr zwischen 1984 und 1994 liegen und deren Emissionswerte für Feinstoff 0,15 g/m² und 0,4 g/m² bei den Abgasen für Kohlenmonoxid überschreiten. „Alten Holzofen modernisieren oder austauschen?“ weiterlesen

BImSchV – Darf ich den Kaminofen noch heizen?

Feuer im KaminofenBis wann darf ich mit meinem Kaminofen noch heizen? Das ist die primäre Frage der meisten Besitzen eines älteren Kaminofens. Nicht erst seit der Debatte um Klima und Umweltschutz stehen die Kaminöfen und Einzelfeuerstätten im Fokus der Diskussionen. Der Gesetzgeber beschäftigt sich seit langem mit den Schadstoffen, die Feuerungsanlagen ausstoßen. Ob in der Tageszeitung, den Social Medien oder in den Nachrichten, das Thema ist brisant und die Hausbesitzer sind verständlicher Weise verunsichert. Welche Informationen sind kompetent-verlässlich und wann sind nur die Überschriften reißerisch formuliert?

Daher lautet die häufigste Frage der Betreiber: „BImSchV – Darf ich den Kaminofen noch heizen?“ weiterlesen

Die 1. BImSchV 2. Stufe seit 1. Januar 2018 in Kraft

Feuer kaminofenheizen

Seit 01.01.2018 greift die 1. BImSchV 2. Stufe . Damit sind wesentlich strengere Grenzwerte für mit Holz betriebene Feuerstätten einzuhalten. Die Verordnung regelt seit 2009 die Abgase von kleinen und mittleren Einzelraum-Feuerstätten*. Sie regelt – je nach Alter der verschiedenen Öfen – nicht nur die Grenzwerte für die Verbrennungsabgase, sondern benennt die unterschiedlichen Übergangsfristen. „Die 1. BImSchV 2. Stufe seit 1. Januar 2018 in Kraft“ weiterlesen

Wichtige Informationen zu 1. BImSchV 2. Stufe

Heizen mit Holz BImSchV

Seit 1. Januar 2018 ist die Verordnung in Kraft und viele suchen nach Informationen zur 1. BImSchV 2. Stufe. Oft fühlen sich die Betroffenen alleine mit all den Vorschriften, obwohl unzählige Berichte angeboten werden. Doch woher bekommt man genau die Informationen, die kompetent der eigenen Situation entspricht. Oft lässt sich das Gelesene nur schwer umsetzen und man ist sich unsicher, ob alles dem Gesetz entspricht. „Wichtige Informationen zu 1. BImSchV 2. Stufe“ weiterlesen

Grillen mit dem richtigen Feuer

Grillen mit dem richtigen FeuerOb in der Steinzeit oder heute, immer schon war beim Grillen das richtigen Feuer der entscheidende Faktor. Der Grillmeister – früher war es der Anführer der Jäger – ist verantwortlich fürs Grillen.  Vom Anzünden des Feuers bis zur Verteilung des Fleisches. Wenn er nicht in spätestens einer Stunde durchgeglühte Kohlen auf dem Grill hat, muss er die Führung abgeben. Geduld ist hier nur begrenzt zu erwarten. Sichern Sie sich mit meinen Profi-Tipps die Stellung des Grillmeisters … „Grillen mit dem richtigen Feuer“ weiterlesen

Alte Kaminöfen werden ausgetauscht

Ende 2014 mussten – wie angekündigt – gemäß der 1.BImSchV alte Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Dies betraf alle Feuerstätten die die vorgegebenen Grenzwerte der Verordnung nicht nachweisen konnten. Und für zahlreiche Feuerstätten gab es eine vom BMUB genannte Übergangsfrist, die am 31.12.2017 ablief.

Seit dem 01.01.2018 ist die Frist abgelaufen und alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 installiert wurden sind ebenso betroffen, wie die Öfen, auf deren Typschilder das Datum vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 ausgewiesen ist. „Alte Kaminöfen werden ausgetauscht“ weiterlesen

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Die Pizza aus dem eigenen Ofen

Zur Pizza aus dem eigenen Ofen lassen sich Freunde gerne einladen. Damit beginnen im frühen Sommer die Grillabende und dann riecht es aus den Gärten und Terrassen so verlockend gut, dass es ansteckend ist. Vor allem, wenn sie nicht vom Italiener an der Ecke geholt werden muss oder aus dem Tiefkühlschrank in den Ofen geschoben wurde,  sondern wenn sie frisch zubereitet  und heiß aus dem Holzofen auf der Terrasse direkt auf den Tisch kommt, ist es etwas ganz Besonderes..

 

… die neuen Pizza-Öfen erinnern an einen Iglu

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Wie wäre es mit einem handgefertigten Pizzaofen aus Italien? Von einem englischen Designer entworfen, wird er in Deutschland als Jamie Oliver Pizzaofen angeboten.

 

Feuerfestes Material in hightech Ausführung

Rissfest und wasserfest

Große Kochfläche

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Ofen vormontiert mit Tür / Holzgriff / Pizzaschieber / Bürste

 

Die Einladung zum Lieblings-Italiener

Ob der Pizzaofen von Jamie Oliver oder das Pizza-Iglu, Ihre Freunde werden Sie um Ihren persönlichen Lieblings-Italiener beneiden. Denn diese Pizzeria ist bei Ihnen zu Hause. Individuelle Pizza mit besten Zutaten und einer bevorzugte Platzreservierung.

Ihre Gäste wissen bereits bei der Einladung, auf was Sie sich freuen können. Ein Pizzaabend bei Ihnen wird sich als Highlight im Eventkalender positionieren. Sie können sich auf die ganz persönliche Pizza, diese sich von Ihnen zubereiten lassen oder selbst belegen können.Es gibt viele Anlässe, um zu einer Gartenparty einzuladen – jedoch darf es auch mal nur so sein, wenn z.B. der neue Pizzaofen eingeweiht wird.
Die Party kann zu einer Küchenparty werden, die auf der Terrasse veranstaltet wird. Die geladenen Gäste können selbst zubereiten und gestalten. Ideal ist es, wenn für die Kleinen ein Gartentrampolin bereit steht, dann können sich Ihre Freunde ganz relaxed auf die Party einlassen. Die Pizza-Liebhaber freuen sich auf ihre Pizza und der klassische Grill-Fan wird begeistert sein, wenn für ihn ein BBQ-Smoker bereit steht. Dann genügen auch wenige Stunden am Nachmittag, um die Zutaten vorzubereiten – es sei denn, sie möchten selbst gebackenes Brot frisch servieren. Backen Sie das Brot ebenfalls im Iglu nach Ihrem Spezialrezept und servieren Sie es mit Olivenöl.

Den Pizzateig können Sie bereits 2 Tage vor Ihrer Party zubereiten, umso besser gelingt die Pizza aus dem eigenen Ofen.

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Die Gäste bereiten ihre Pizza selbst zu

Nehmen Sie als Zutaten:

  •       500 ml     lauwarmes Wasser
  •      1000 g      Mehl
  •       40 g          Hefe
  •       20 g          Salz
  •       25 ml       Olivenöl
  •      1 Prise      Zucker

Die Zubereitung ist leicht und schnell:

  • Hefe, Olivenöl, Salz und Zucker im lauwarmen Wasser auflösen
  • das Mehl hinzugeben und zu einem glatten Teig verarbeiten
  • den Teig an einem warmen Ort gehen lassen und anschließend zusammenkneten
  • im Kühlschrank 2 Tage ruhen lassen.

Nun noch die Variationen für den typischen Belag einer italienischen Pizza:

  • Den Teig in Portionen für jeweils eine Pizza zu Kugeln formen
  • Bretter, die später mit der Pizza in den Ofen geschoben werden
  • Eine  Schüssel mit Schmand, die auf der Pizza, wie bei einem Flammenkuchen verteilt werden kann
  • Eine Flasche kostbares Olivenöl – für die Original-Pizza
  • Geschälte Tomaten
  • Alle Zutaten: Schinken, Meeresfrüchte, Gemüse und Kräuter in vielen Schalen vorgereitet
  • Geriebenen Käse und Mozzarella in Scheiben geschnitten
  • Für das Dessert: in Scheiben geschnittene Äpfel und Calvados zum Flambieren
TOP Ramster Holzbackofen Brotbackofen Pizzaofen INKL VOLLAUSSTATTUNG+ZUBEHÖR
  • massiver Stahlkorpus mit verschiedenen Stahlstärken
  • Vollausstattung Schamottsteine, 1 Backfach unten inkl speziell zum Brotbacken hergestellten Schamottgewölbe
  • doppelte Ausstattung der Backfächer oben mit Spezialgewölbe zum Überbacken
  • 2 Edelstahl- Thermometer, Rauchrohrdrosselklappe, Kaminhut, 2 Ofenrohrverlängerungen
  • VERSAND i.H.v. 130,00 Euro deutschlandweit; LIEFERUNG FREI BORDSTEINKANTE

Der Experten-Tipp: Brot aus dem Holzofen

Auch das ist eine wunderbare Möglichkeit, den Pizzaofen zu nutzen. Der Ofen eignet sich nicht nur für die Pizzazubereitung, er steht auch für das Backen unseres Brotes bereit. Die Zutaten kommen direkt aus der Mühle und können nach Verträglichkeit ausgesucht werden. Der Teig wird nach Gusto zubereitet, mal mit Sauerteig, mal mit Hefe, mal mit Körner oder auch mal mit Nüssen. Im Holzofen gebacken wird das Brot knusprig und hält lange frisch.

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Der Feuergrill im Kamin

Buschbeck Grill Zubehör, Feuerrost mit Aschepfanne, edelstahl, 30 x 46 x 9 cm, 90013.000Werbung

Der Tag war angenehm warm und am Abende frischt es plötzlich auf – keinen Grund, das geplante Grillfest abzusagen. Oft wird aus einem warmen Sommerabend schnell ein Abend mit ungemütlichem Gewitter. Da gibt es kein Bedauern, denn genau für diesen Fall ist der Grilleinsatz für den Kamin die ideale Lösung. Wenn der offene Kamin noch nicht mit einer Kaminkassette umgerüstet ist, lässt sich der Kaminrost wunderbar einsetzen. Ist er zum Grillen vorgesehen, bietet sich der Kaminrost mit Aschekasten an. So ist das Grillfest vom Wetter unabhängig. Ich rate Ihnen den Aschkasten mit Alufolie auszulegen, damit ist das Saubermachen schnell erledigt.

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Der Feuergrill gegeistert die Grillmeister

Ein spezieller FEUERGRILL ist ein Produkt der Fa. BRUNNER. Dieser ist aus 2 mm Edelstahl geformt und leicht zu handhaben. Selbst die Reinigung kann zur Männersache werden, denn die Edelstahlfüße können schnell abgeschraubt werden und alles passt danach in die Spülmaschine.

Wenn das Grillen im Kamin nur eine Notlösung sein soll, die auf wenige Male beschränkt ist, empfehle ich Ihnen einen einfachen Kaminrost. Mit den Standardmaßen von 50x40cm, 11cm hoch. Sie eignen sich mit den geringen Abständ zwischen den Stäben für Kohle und Briketts. Gute Handwerksbetriebe fertigen diese in Handarbeit. Wenn Sie keine Schlosserei kennen, der einen Grillrost für den offenen Kamin anfertigt, informieren Sie sich über das Angebot bei Amazon*. Die Modelle zum Grillen im Kamin sind auf der Unterseite voll verschweißt und haben eine Kantenlänge von 16×16 mm. Bei einem Gewicht von ca. 20 kg ist der Rost sehr stabil, lässt sich aber noch gut bewegen. Der Kaminrost sollte nicht gelackt werden.

1.BImSchV: Alte Öfen austauschen!

Austausch zum Ende des Jahres 2014

Ich möchte meine Leser nochmals daran erinnern: Alte Öfen austauschen! Nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) müssen alle alten Feuerstätten – mit einer Typprüfung vor 1975 – bis zum Endes des Jahres 2014 stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen.

Die 2. Stufe der 1. BImSchV tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Nun sind alte Öfen betroffen, die von 1975 – 1984 in Betrieb genommen wurden.

Wenn Sie noch einen Kaminofen von vor 1975 haben, so rate ich Ihnen zu handeln. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Die Besitzer von Kaminofen, Kachelofen und Heizkamin, die auf Grund des Gesetzes reagieren müssen, sollten abwägen, ob sie ihre alten Feuerstätten umbauen oder einen neuen Kaminofen kaufen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, um von den gesetzlichen Vorgaben nicht betroffen zu sein: gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 eingebaut oder erworben wurden.

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2.BImSchV – Zuschüsse sichern

Brennholz für KaminofenDie Schonfrist für ältere Kaminöfen, die vor 1975 errichtet wurden und bei denen oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid mit zu hohen Werten überschritten werden, endete am 31. Dezember 2014.

Der Gesetzgeber bestimmt in der 1. BImSchV, dass diese Kaminöfen außer Betrieb gesetzt werden müssen, wenn sie nicht mit einem Staub- und Partikelfilter nachgerüstet wurden. Für die Kosten der Nachrüstung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse beantragt werden.

Die neue BImSchV 2.Stufe seit 01.01.2018

Seit 01.01.2018 ist die neue 1. BImSchV 2. Stufe in Kraft getreten, die exakt regelt, welche Feuerstätten noch betrieben werden dürfen. Es bestehen nicht strengere Grenzwerte für Kaminöfen und Einzelfeuerstätten, als zu vor, jedoch werden die Vorschriften nun endgültig bindend. Die Übergangszeit ist beendet. Mit Holz betriebene Öfen müssen sich an die Verordnung halten. Diese regelt nicht nur die Grenzwerte der Verbrennungsabgase, auch die entsprechenden Übergangsfristen werden exakt benannt.

Die Übergangsfristen sind beendet – Jetzt Zuschuss beantragen und sichern

Vereinzelt darf der Ofen noch bis 2024 beheizt werden, aber das ist wirklich die Ausnahme. Es sind zunächst die Öfen, die bis zum März 2010 in Betrieb gegangen sind. Doch das Baujahr ist nicht alleine entscheidend, vielmehr der Feinstaub-Ausstoß muss mit den Grenzwerten vereinbar sein. So kann ein älterer Kamin auch weiterhin verwendet werden, wenn er die Grenzwerte erreicht. Und zwar nachweislich! Die Behörden informieren umfangreich und doch bleiben immer wieder Fragen offen. Auf der Seite wichtige Informationen zur 1. BImSch 2. Stufe finden sie Adressen (Leider nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit)für Ihre Situation.

Die BAFA (Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) gewährt für das Heizen mit erneuerbaren Energieträgern eine Förderung. So z.B bei einem neuen Kachelofeneinsatz: der jedoch nur dann gefördert werden kann, wenn er in Zukunft wasserführend arbeitet und mit Pellets betrieben wird. Die exakten Anforderungen an den Kachelofeneinsatz was die Emissionen und die Effizienz betrifft,  finden Sie auf der Seite des BAFA.

Ist der Kachelofeneinsatz „förderungswürdig“, um bei dem Beispiel Kachelofen zu bleiben, beträgt die Förderung mindestens 2.000 € und muss nicht zurückvergütet werden. Zusätzlich ist ein Effizienzbonus möglich, wenn zum Umbau auch eine Solarthermie eingebaut wird oder ein Pufferspeicher vorhanden ist.

Bitte beachten Sie, dass der BAFA-Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Den Einsatz bitte erst nach der Antragstellung kaufen.