2.BImSchV – Zuschüsse sichern

Last Updated on 9. Oktober 2021 by

Brennholz für KaminofenDie Schonfrist für ältere Kaminöfen, die vor 1975 errichtet wurden und bei denen oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid mit zu hohen Werten überschritten werden, endete am 31. Dezember 2014.

Der Gesetzgeber bestimmt in der 1. BImSchV, dass diese Kaminöfen außer Betrieb gesetzt werden müssen, wenn sie nicht mit einem Staub- und Partikelfilter nachgerüstet wurden. Für die Kosten der Nachrüstung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse beantragt werden.

Die neue BImSchV 2.Stufe seit 01.01.2018

Seit 01.01.2018 ist die neue 1. BImSchV 2. Stufe in Kraft getreten, die exakt regelt, welche Feuerstätten noch betrieben werden dürfen. Es bestehen nicht strengere Grenzwerte für Kaminöfen und Einzelfeuerstätten, als zu vor, jedoch werden die Vorschriften nun endgültig bindend. Die Übergangszeit ist beendet. Mit Holz betriebene Öfen müssen sich an die Verordnung halten. Diese regelt nicht nur die Grenzwerte der Verbrennungsabgase, auch die entsprechenden Übergangsfristen werden exakt benannt.

Die Übergangsfristen sind beendet – Jetzt Zuschuss beantragen und sichern

Vereinzelt darf der Ofen noch bis 2024 beheizt werden, aber das ist wirklich die Ausnahme. Es sind zunächst die Öfen, die bis zum März 2010 in Betrieb gegangen sind. Doch das Baujahr ist nicht alleine entscheidend, vielmehr der Feinstaub-Ausstoß muss mit den Grenzwerten vereinbar sein. So kann ein älterer Kamin auch weiterhin verwendet werden, wenn er die Grenzwerte erreicht. Und zwar nachweislich! Die Behörden informieren umfangreich und doch bleiben immer wieder Fragen offen. Auf der Seite wichtige Informationen zur 1. BImSch 2. Stufe finden sie Adressen (Leider nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit)für Ihre Situation.

Die BAFA (Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) gewährt für das Heizen mit erneuerbaren Energieträgern eine Förderung. So z.B bei einem neuen Kachelofeneinsatz: der jedoch nur dann gefördert werden kann, wenn er in Zukunft wasserführend arbeitet und mit Pellets betrieben wird. Die exakten Anforderungen an den Kachelofeneinsatz was die Emissionen und die Effizienz betrifft,  finden Sie auf der Seite des BAFA.

Ist der Kachelofeneinsatz „förderungswürdig“, um bei dem Beispiel Kachelofen zu bleiben, beträgt die Förderung mindestens 2.000 € und muss nicht zurückvergütet werden. Zusätzlich ist ein Effizienzbonus möglich, wenn zum Umbau auch eine Solarthermie eingebaut wird oder ein Pufferspeicher vorhanden ist.

Bitte beachten Sie, dass der BAFA-Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Den Einsatz bitte erst nach der Antragstellung kaufen.