Last Updated on 18. Oktober 2022 by
War der Kaminofen unserer Eltern und Großeltern ausschließlich dafür da, es warm und behaglich zu haben, verändert es sich heute immer mehr in Richtung Emission, Umwelt und Kosten. Dabei geht es nicht nur um unsere Wahrnehmung und unsere Wertschätzung des Klimawandels, nein, auch der Gesetzgeber fordert gewisse Grenzwerte und kontrolliert dessen Einhaltung.
Betroffen sind viele ältere, die nach den Vorgaben des Gesetzgebers sukzessive bis 2024 nachzurüsten oder stillzulegen sind. Der 1. Stichtag ist der 31. Dezember 2020 – dieses Datum gilt für Feuerstätten der Baujahre 1985 bis 1994, die die heutigen Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Dabei ist es eine Überlegung wert, gleich auf Öfen mit moderner Technik umzusteigen. Heutige Kaminöfen heizen sauber und sind sehr effizient und sparsam zugleich. Egal, ob die Modelle mit Scheitholz oder Pellets betrieben werden oder gar die wasserführende Varianten, die über einen einzelnen Raum hinaus die Zentralheizung entlasten können.
Die neuen Kaminöfen vereinen viele Vorteile in sich und sind viel mehr als nur eine Wärmequelle. Durch das offene Feuer hinter der Glasscheibe wird der Kaminofen ein Blickfang im Wohnbereich. Zahlreiche Designs, Materialien und Farben lassen den Ofen zum dekorativen Möbelstück werden. Doch abseits der Optik zählt heutzutage auch die Technik. Die Emissionen, insbesondere von Feinstaub, spielen beim Heizen mit Holz eine wichtige Rolle. Unzählige ältere Öfen sind daher in den kommenden Jahren nachzurüsten oder durch moderne Modelle zu ersetzen.
- Korpus Stahl Titan mit Naturstein Verkleidung
- moderner runder Kaminofen mit Bauart 1 (selbstschließende Tür), für Mehrfachbelegung zugelassen
- Energieeffizienzklasse A mit 7kw Nennwärmeleistung
- großer Brennraum mit Panorama Sichtscheibe, eingearbeitetes Holzfach mit separater Tür
- Optional erhältlich sind Speichersteine die oberhalb der feuerstelle in den Kaminofen integriert werden können und so die Wärmespeicherung verlängern.
Stichtag zum Jahresende 2020
Bis zum Jahr 2024 sind bundesweit ca. vier Millionen Anlagen betroffen. Eine erste Frist ist der 31. Dezember 2020: Danach sind alle Feuerstätten stillzulegen, die zwischen 1985 und 1994 in Betrieb gingen und heutige Emissionswerte nicht mehr erfüllen. Als Grenze gelten 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlendioxid pro Kubikmeter Abgas. Das Alter des Ofens können die Besitzer vielleicht noch am Typschild ablesen und bei der Messung der Emissionen ist der örtliche Schornsteinfeger zuständig. Eine Umrüstung ist oft anspruchsvoll und entsprechend kostspielig. Wer auch in Zukunft nicht auf die Behaglichkeit eines Holzfeuers verzichten möchte, ist daher gut beraten, den alten Ofen komplett austauschen zu lassen.
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