Seit 01.01.2018 greift die 1. BImSchV 2. Stufe . Damit sind wesentlich strengere Grenzwerte für mit Holz betriebene Feuerstätten einzuhalten. Die Verordnung regelt seit 2009 die Abgase von kleinen und mittleren Einzelraum-Feuerstätten*. Sie regelt – je nach Alter der verschiedenen Öfen – nicht nur die Grenzwerte für die Verbrennungsabgase, sondern benennt die unterschiedlichen Übergangsfristen. „Die 1. BImSchV 2. Stufe seit 1. Januar 2018 in Kraft“ weiterlesen