Last Updated on 22. September 2022 by
Seit 1. Januar 2018 ist die Verordnung in Kraft und viele suchen nach Informationen zur 1. BImSchV 2. Stufe. Oft fühlen sich die Betroffenen alleine mit all den Vorschriften, obwohl unzählige Berichte angeboten werden. Doch woher bekommt man genau die Informationen, die kompetent der eigenen Situation entspricht. Oft lässt sich das Gelesene nur schwer umsetzen und man ist sich unsicher, ob alles dem Gesetz entspricht.
Sie benötigen kompetente Informationen
- Wenn Sie von der 1. BImSchV 2. Stufe betroffen sind und auf der Suche nach kompetenten Informationen sind, um sich entsprechendes Wissen anzueignen!
- Wenn Sie einen modernen Kaminofen kaufen* möchten, der emissionsarm und kostengünstig heizt!
- Wenn Sie sich davon selbst überzeugen möchten, ob eine Nachrüstung zur Reduzierung der Staubemission genügt!
Die richtigen Ansprechpartner, die Sie umfangreich und fachgerecht beraten:
Zuständige Behörde vor Ort oder auf dem Landratsamt
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Feuerstättenbescheid, der nach der letzten Feuerstättenschau ausgestellt wurde, enthält Informationen und Fristen.
Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Technik und Energielabel ersetzt nicht das richtige Heizen
Trotz guter Messwerte und modernstem Kaminofen (wasserführend*) ist der Betreiber für die Abgase und die Schadstoffbelastung durch seine Feuerstätte selbst verantwortlich. Wie fachmännisch er seine Anlage mit festen Brennstoffen heizt, zeigt sich am Rauch, Geruch und den (unsichtbaren) schädlichen Emissionen. Die gesundheitsgefährdenden Gase werden durch falsches Heizen freigesetzt. Durch richtiges Heizen mit richtig gelagertem Brennholz – ohne Restfeuchte – erfolgt eine emissionsarme Holzverbrennung, die so einen effektiven Beitrag für Energie und Umwelt leistet. Nicht zu vergessen sind die Heizkosten, die sich durch richtiges Heizen reduzieren.
Nicht von der 1. BImSchV 2. Stufe betroffen sind:
Offene Kamine, Kachelöfen und …
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- Offene Kamine
- Badeöfen, die mit Holz beheizt werden.
- Grundöfen ( Wärmespeicheröfen-Kachelöfen) aus mineralischen Materialien vor Ort von einem Handwerker gesetzt.
- Feuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärme- und Energieversorgung nur über diese Ofenanlage erfolgt.
- Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 kW Nennwärmeleistung.
- Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet wurden und als historisch eingestuft werden.