Last Updated on 3. November 2022 by
Seit 01.01.2018 greift die 1. BImSchV 2. Stufe . Damit sind wesentlich strengere Grenzwerte für mit Holz betriebene Feuerstätten einzuhalten. Die Verordnung regelt seit 2009 die Abgase von kleinen und mittleren Einzelraum-Feuerstätten*. Sie regelt – je nach Alter der verschiedenen Öfen – nicht nur die Grenzwerte für die Verbrennungsabgase, sondern benennt die unterschiedlichen Übergangsfristen.
Von der 1. BImSchV 2. Stufe sind Kaminöfen und andere Holzöfen betroffen, die aus den Jahren vor 1985 stammen.
Ist Ihre Feuerstätte älter als 34 Jahre?
Der Stichtag 31. Dezember 2017, zur Nachrüstung/Außerbetriebnahme von Kamin- und Kachelöfen, betreffen Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 eingebaut und/oder in Betrieb genommen wurden. Zwar gibt es viele Maßnahmen, die Feuerstätte im Laufe der Jahre zu verbessern, doch die Verordnung bezieht sich zunächst auf das Alter.
Nach über 34 Jahren ist es schwierig, das korrekte Alter festzustellen oder gar ein Typenschild vorzufinden. Wenn doch, dann ist es sicher nicht mehr lesbar. Hier bietet der Gesetzgeber einen Ausweg an. Eventuell ist das eine Lösung für ihren alten Ofen, der durch eine Nachrüstung verbessert wurde?
Tipps für einen neuen Kaminofen
Aktuelle Liste von Kaminofen-Angebote
Kann der Betreiber durch das Messergebnis des Schornsteinfegers nachweisen, dass die Feuerstätte die Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub nicht übersteigt, darf der Ofen weiterhin auf unbestimmte Zeit betrieben werden. Eine Nachrüstung oder Austausch ist dann nicht erforderlich.
Das Energielabel weist die Energieklassifizierung aus
Die Mess- und Grenzwerte Ihrer Feuerstätte hat jedoch nichts mit der Effizienz zu tun, wie der Ofen die Energie des Holzes umsetzt. Wie hoch der Wirkungsgrad ist, lässt sich aus dem Messergebnis des Kaminfegers nicht erkennen. Aus diesem Grund müssen alle Kaminöfen* und Holzfeuerstätten seit dem 01.01.2018 ein Energielabel besitzen. Der Aufkleber weist die Energieklassifizierung aus und benennt die zu erwartende Wärmeleistung.
Ihr Ofen entspricht nicht der 1. BImSchV 2. Stufe?
Erreicht Ihr Kaminofen nicht – oder nur knapp – die vorgegebenen Werte der 1. BImSchV 2. Stufe, empfehle ich Ihnen verschiedene Alternativen:
- Einen kleinen Ofen mit 5 kW, wie den Werkstattofen*, der heute gerne als rustikale Variante in modernen Wohnungen steht.
2. Einen komfortablen Kaminofen, der den höchsten Ansprüchen für eine zusätzliche Feuerstätte genügt?
3. Eine Kombination zum Heizungssystem mit einem Kaminofen wasserführend oder einem Pelletofen 18 kW wasserführend*.
- Außenbeschichtung aus emailliertem Stahl
- Tür mit Buchöffnung und Griffen aus verchromtem Messing
- Außenschüttel
- Feuerstelle aus Gusseisen
- Türen und Kopfteil aus emailliertem Gusseisen
Für wen gilt die Übergangsregelung?
Mit der Novellierung der 1. BImSchV wurden gleichzeitig Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen festgelegt. Dabei handelt es sich um Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Von den Sanierungsregelungen, wie sie auch genannt werden, sind Feuerungsanlage für Einzelräume betroffen, wenn sie mit Brennholz, Scheitholz oder Pellets bestückt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie vorrangig zum Heizen eines Aufstellraumes dienen.
Das können Kaminöfen oder Kachelöfen (Grundöfen) sein, die für den dauerhaften Gebrauch den Vorschriften entsprechen müssen. Kachelöfen und Grundöfen gehören oft zu den Feuerstätten, die das ganze Haus beheizen und fallen somit aus den Vorschriften raus.
Übergangsregelungen
- Wenn der Hersteller bescheinigen kann, dass für die Feuerstätte die Grenzwerte für Staub von 0,15 g/m³ Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 g/m³ Abgasluft eingehalten werden.
- Wenn der Schornsteinfeger eine Messung vor Ort an der Feuerstätte durchführt und die Grenzwerte für Staub von 0,15 g/m³ Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 g/m³ Abgasluft bestätigt.
Ist einer dieser zwei Nachweise erbracht, können Sie mit Ihrem alten Ofen – zeitlich unbegrenzt – weiterhin heizen.
Wann wird eine Nachrüstung verlangt?
Kann weder der Hersteller, noch ein Beauftragter des Schornsteinfegerhandwerks den Nachweis erbringen, verlangt die 1. BImSchV 2. Stufe eine Nachrüstung oder die Außerbetriebnahme der Feuerstätte. Aktuell sind davon die Öfen betroffen, die vor dem 31.12.1984 in Betrieb genommen wurden. Je nach Alter des Ofens gelten unterschiedliche Übergangszeiten von Ende 2014 – Ende 2024. Die meisten Öfen sind zum maßgeblichen Zeitpunkt über 30 Jahre in Betrieb.
Achtung:
Nach einem Umzug bzw. wenn der Ofen an einem anderen Ort angeschlossen wird – Wohnung oder Haus – gilt kein Bestandsschutz mehr für Altgeräte.
Letzte Aktualisierung am 4.10.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API