BImSchV

Wichtige Informationen zu 1. BImSchV 2. Stufe

Seit 1. Januar 2018 ist die Verordnung in Kraft und viele suchen nach Informationen zur 1. BImSchV 2. Stufe. Oft fühlen sich die Betroffenen alleine mit all den Vorschriften, obwohl unzählige Berichte angeboten werden. Doch woher bekommt man genau die Informationen, die kompetent der eigenen Situation entspricht. Oft lässt sich das Gelesene nur schwer umsetzen und man ist sich unsicher, ob alles dem Gesetz entspricht.

Sie benötigen kompetente Informationen

  • Wenn Sie von der 1. BImSchV 2. Stufe betroffen sind und auf der Suche nach kompetenten Informationen sind, um sich entsprechendes Wissen anzueignen!
  • Wenn Sie einen modernen Kaminofen kaufen* möchten, der emissionsarm und kostengünstig heizt!
  • Wenn Sie sich davon selbst überzeugen möchten, ob eine Nachrüstung zur Reduzierung der Staubemission genügt!

Die richtigen Ansprechpartner, die Sie umfangreich und fachgerecht beraten:

Zuständige Behörde vor Ort oder auf dem Landratsamt

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Feuerstättenbescheid, der nach der letzten Feuerstättenschau ausgestellt wurde, enthält Informationen und Fristen.

Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Technik und Energielabel ersetzt nicht das richtige Heizen

Trotz guter Messwerte und modernstem Kaminofen (wasserführend*) ist der Betreiber für die Abgase und die Schadstoffbelastung durch seine Feuerstätte selbst verantwortlich. Wie fachmännisch er seine Anlage mit festen Brennstoffen heizt,  zeigt sich am Rauch, Geruch und den (unsichtbaren) schädlichen Emissionen. Die gesundheitsgefährdenden Gase werden durch falsches Heizen freigesetzt. Durch richtiges Heizen mit richtig gelagertem Brennholz – ohne Restfeuchte – erfolgt eine emissionsarme Holzverbrennung, die so einen effektiven Beitrag für Energie und Umwelt leistet. Nicht zu vergessen sind die Heizkosten, die sich durch richtiges Heizen reduzieren.

Nicht von der 1. BImSchV 2. Stufe betroffen sind:

Offene Kamine, Kachelöfen und …

    • Offene Kamine
    • Badeöfen, die mit Holz beheizt werden.
    • Grundöfen ( Wärmespeicheröfen-Kachelöfen) aus mineralischen Materialien vor Ort von einem Handwerker gesetzt.
    • Feuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärme- und Energieversorgung nur über diese Ofenanlage erfolgt.
    • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 kW Nennwärmeleistung.
    • Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet wurden und als historisch eingestuft werden.

Die 1. BImSchV 2. Stufe ist seit 1. Januar 2018 in Kraft

 

kaminofenheizen

Recent Posts

2. BImSchV Stufe – Der Festbrennstoffkessel im Focus

Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen wurden. Anlass ist der…

55 Jahren ago

Innenraumbelastung durch Kaminöfen?

Immer wieder wird behauptet, dass das Betreiben von Kaminöfen zu einer Belastung von Feinstaub in…

55 Jahren ago

Die Balance zwischen Umwelt und Kosten

Die neuen Vorgaben in Bezug auf die Energie trifft uns alle, aber ganz persönlich trifft…

55 Jahren ago

Richtig mit Holz heizen

Beim Heizen mit Holz muss nicht nur umweltverträglich gehandelt werden, auch die Nachbarn dürfen dadurch…

55 Jahren ago

Alte Öfen durch emissionsarme Kaminöfen ersetzen

War der Kaminofen unserer Eltern und Großeltern ausschließlich dafür da, es warm und behaglich zu…

55 Jahren ago

1. BImSchV 2. Stufe – Der Gesetzgeber bietet einen Ausweg an

Nach der neuen 1. BimSchV 2. Stufe sind alle Öfen und Feuerstätten, die dieser Verordnung…

55 Jahren ago

This website uses cookies.